Statuten des Kind- und Elternverein Matzingen

1. Name und Sitz des Verein

Unter dem Namen „Kind- und Elternverein Matzingen“ besteht mit Sitz in Matzingen ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen ZGB.

2. Vereinszweck

Der Verein bildet eine Plattform für verschiedene Aktivitäten im Bereich Kinder und Eltern. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein fördert in erster Linie:

  • Unterstützung von Treffmöglichkeiten von Eltern und Kindern
  • Information und Orientierungshilfen für Eltern
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vereinsaktivitäten
  • Forum für neue Ideen und Impulse

3. Mittel

Die finanziellen Mittel bestehen aus:

  • Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Dieser wird jährlich anlässlich der Generalversammlung bestimmt und für das erste Jahr festgesetzt
  • Beiträge aus Spenden, Gönnerbeiträgen und Erlös aus Veranstaltungen
  • Erträge des Vereinsvermögens
  • Beiträge der Eltern für die benutzten Angebote z. B. Spielgruppen, Chrabbelgruppe, Fremdvermietungen usw.
  • Erträge des Vereinsvermögens

4. Mitglieder

Mitglieder sind Einzelpersonen und Familien, die die Anliegen des Vereins unterstützen. Die Anmeldung ist an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet. Der Vorstand kann ohne Angabe von Gründen die Aufnahme eines neuen Mitglieds verweigern. Jedes neue Mitglied erhält die Vereinsstatuten.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet abschliessend der Vorstand ohne Angabe von Gründen.

5. Organe des Vereins

Generalversammlung
Vorstand bestehend aus Präsident/-in, Kassier/-in und Aktuar/-in
Zwei Revisoren/-innen

6. Generalversammlung/Befugnisse/Anträge

Die Einberufung der Generalversammlung hat mindestens 21 Tage zum Voraus mit nicht eingeschriebenem Brief an alle Mitglieder zu erfolgen.
Anträge von Mitgliedern an die Generalversammlung sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich im Monat März statt.
Die Generalversammlung beschliesst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Für Abstimmungen über Statutenrevisionen, Auflösung des Vereins oder Vereinigung mit einem anderen Verein ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

7. Der Vorstand/Amtsdauer

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus möglichst verschiedenen Gruppierungen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Mit Ausnahme der Präsidentin konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

8. Die Revisoren

Die Rechnungsprüfung erfolgt durch zwei Revisoren/-innen, die nicht Mitglied des Vorstands sein dürfen. Sie unterziehen rechtzeitig vor der Generalversammlung, die per 31. Dezember abgeschlossene Jahresrechnung einer Revision und geben zuhanden der Generalversammlung ihren Bericht über den Befund ab.

9. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten wurden vom Vorstand erlassen und treten nach der Vereinsgründung am 19. April 1999 in Kraft.

Matzingen, 19. März 2015

Die Präsidentin                          Die Kassierin                                   Die Aktuarin
Isabel Sieber                              Monika Amacker                            Regula Glauser

Hier finden Sie unsere Statuten als Download vom 19.3.2015: Statuten Kind- und Elternverein Matzingen